Pietät

Es ist schwer, von einem Menschen Abschied zunehmen… Wir helfen Ihnen und nehmen Ihnen erforderliche Gänge und Formalitäten ab.

Wir helfen Ihnen

Bei einem Sterbefall müssen schnell die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Oft lässt es jedoch der Schmerz um den Verlust des lieben Angehörigen kaum zu, die anstehenden Aufgaben zu bewältigen.

Wir helfen Ihnen und nehmen Ihnen erforderliche Gänge und Formalitäten ab. Unser Bestattungsservice umfasst:

  •  Erd-, Feuer- und Seebestattungen
  •  Überführung
  •  Absprache der Termine mit Vertretern von Kirche und Stadt
  •  Schalten entsprechender Anzeigen in den Tageszeitungen
  •  Bereitstellung eines Sarges oder einer Urne mit sämtlichem Zubehör
  •  Auslegen einer Kondolenzliste bei der Trauerfeier oder Beisetzung
  •  Beantragung einer Sterbeurkunde

Häufig gestellte Fragen

Benachrichtigen Sie bitte in diesem Fall umgehend den Hausarzt.

Können Sie den Hausarzt der/des Verstorbenen nicht erreichen, rufen Sie über Notruf Tel.-Nr. 112 einen Notarzt.

Halten Sie bitte den Personalausweis der/des Verstorbenen für den Arzt breit. Der Arzt wird die/den Verstorbene/n untersuchen. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Totenschein ausstellen.

Händigen sie diesen dem Bestatter aus. Er benötigt den Totenschein für die Abwicklung weiterer Formalitäten.

Ein würdiges Begräbnis ist in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit mehr.

Seit dem 1. Januar 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit dem DIB (Deutschen Institut für Bestattungskultur in Bad Wildungen) eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandvertrag oder einer Sterbegeldversicherung an.

In einem solchen Vertrag wird der Ablauf der zukünftigen Bestattung bis ins Detail festgelegt.

Folgende Punkte können in dieser Vereinbarung bestimmt werden:

  • Bestattungsart: Erd-, Feuer- oder Seebestattung oder weitere Bestattungsformen (Anonyme Beisetzung, Waldbestattung …)
  • Beisetzungsort
  • Die Form der Traueranzeige
  • Auswahl von Sarg oder Urne
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • Alle weiteren individuellen Wünsche

Sollte der Tod eines Angehörigen durch Krankheit oder Alter zeitlich absehbar sein, kann es entlastend sein, sich bereits im Vorfeld von uns beraten zu lassen.

Für ein beratendes Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie umfassend!

Eine Sterbeurkunde ist unabdingbar und wird durch das Standesamt ausgestellt.

Sie wird benötigt für das Nachlassgericht für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, um die rechtlichen Angelegenheiten des oder der Verstorbenen abzuschließen für Renten- und Sozialversicherungsanträge und weitere Versicherungsleistungen für Kündigungen von Verträgen.

Sterbefall zu Hause - Was ist zu tun?

Benachrichtigen Sie bitte in diesem Fall umgehend den Hausarzt.

Können Sie den Hausarzt der/des Verstorbenen nicht erreichen, rufen Sie über Notruf Tel.-Nr. 112 einen Notarzt.

Halten Sie bitte den Personalausweis der/des Verstorbenen für den Arzt breit. Der Arzt wird die/den Verstorbene/n untersuchen. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Totenschein ausstellen.

Händigen sie diesen dem Bestatter aus. Er benötigt den Totenschein für die Abwicklung weiterer Formalitäten.

Ein würdiges Begräbnis ist in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit mehr.

Seit dem 1. Januar 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit dem DIB (Deutschen Institut für Bestattungskultur in Bad Wildungen) eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandvertrag oder einer Sterbegeldversicherung an.

In einem solchen Vertrag wird der Ablauf der zukünftigen Bestattung bis ins Detail festgelegt.

Folgende Punkte können in dieser Vereinbarung bestimmt werden:

  • Bestattungsart: Erd-, Feuer- oder Seebestattung oder weitere Bestattungsformen (Anonyme Beisetzung, Waldbestattung …)
  • Beisetzungsort
  • Die Form der Traueranzeige
  • Auswahl von Sarg oder Urne
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • Alle weiteren individuellen Wünsche

Sollte der Tod eines Angehörigen durch Krankheit oder Alter zeitlich absehbar sein, kann es entlastend sein, sich bereits im Vorfeld von uns beraten zu lassen.

Für ein beratendes Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie umfassend!

Eine Sterbeurkunde ist unabdingbar und wird durch das Standesamt ausgestellt.

Sie wird benötigt für das Nachlassgericht für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, um die rechtlichen Angelegenheiten des oder der Verstorbenen abzuschließen für Renten- und Sozialversicherungsanträge und weitere Versicherungsleistungen für Kündigungen von Verträgen.

Beispiele für Urnen und Särge